Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit befinden sich im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und der dazugehörigen Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG), im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) sowie in den Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit (BayBL).
Der Gesetzgeber verlangt von tätigen pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten, dass sie im Stande sind, gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen.
Zu unserer Hauptaufgabe zählt somit die Sorge um jene Kinder, deren Wohlergehen gefährdet ist, sowie deren Schutz vor weiteren Gefährdungen. Dies ist einer der wichtigsten Bestandteile des Schutzauftrages, zu dem wir durch §8a Abs.4 SGB VIII verpflichtet sind.
Neben dem möglichst frühzeitigen Erkennen von Gefährdungen sind wir angehalten, mit Ihnen als Eltern gemeinsam nach Lösungen zu suchen und entsprechende Hilfen anzubahnen.
In Zusammenarbeit mit
- ansässigen Kinderärzten
- Gesundheitsamt
- einschlägigen Fachdiensten
- Jugendamt
- Schwangerschaftsberatungsstelle
- Erziehungsberatungsstellen und Frühförderstelle
- Polizei
- Gericht
- KoKi Kronach (Netzwerk frühe Kindheit)
tragen wir zur Prävention, Früherkennung und Unterstützung in konkreten Fällen bei.
Wir sind gerne bereit, entsprechende Adressen und Ansprechpartner zu vermitteln. Die Stellen verfügen über Leitfäden zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen und zum weiteren kooperativen Vorgehen.
Für unsere Einrichtung habe wir im Jahr 2023 ein Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt erarbeitet. Dieses liegt zurzeit zur Prüfung in der Präventionsstelle des Erzbistum Bambergs vor.
Das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen soll alle Kinder entsprechend der Vielfalt des menschlichen Lebens unterschiedslos in die Bildungs- und Erziehungsprozesse einbinden und jedes Kind entsprechend seinen Bedürfnissen individuell fördern. Das pädagogische Personal soll die Kompetenzen der Kinder für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Sinne eines sozialen Miteinanders fördern.
Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen.
Die pädagogischen Fachkräfte informieren die Eltern regelmäßig über den Stand der Lern- und Entwicklungsprozesse ihres Kindes in der Tageseinrichtung. Sie erörtern und beraten mit ihnen wichtige Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. (Art. 11)