Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit befinden sich im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und der dazugehörigen Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG), im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) sowie in den Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit (BayBL).

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„Das Kleinkind weiß, was das Beste für es ist. Lasst uns selbstverständlich darüber wachen, dass es keinen Schaden erleidet. Aber statt es unsere Wege zu lehren, lasst uns ihm Freiheit geben, sein eigenes kleines Leben nach seiner eigenen Weise zu leben. Dann werden wir, wenn wir gut beobachten, vielleicht etwas über die Wege der Kindheit lernen“ (Maria Montessori)

Der Gesetzgeber verlangt von tätigen pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten, dass sie im Stande sind, gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen.

Zu unserer Hauptaufgabe zählt somit die Sorge um jene Kinder, deren Wohlergehen gefährdet ist, sowie deren Schutz vor weiteren Gefährdungen. Dies ist einer der wichtigsten Bestandteile des Schutzauftrages, zu dem wir durch §8a Abs.4 SGB VIII verpflichtet sind.

Neben dem möglichst frühzeitigen Erkennen von Gefährdungen sind wir angehalten, mit Ihnen als Eltern gemeinsam nach Lösungen zu suchen und entsprechende Hilfen anzubahnen.

In Zusammenarbeit mit

  • ansässigen Kinderärzten
  • Gesundheitsamt
  • einschlägigen Fachdiensten
  • Jugendamt
  • Schwangerschaftsberatungsstelle
  • Erziehungsberatungsstellen und Frühförderstelle
  • Polizei
  • Gericht
  • KoKi Kronach (Netzwerk frühe Kindheit)

tragen wir zur Prävention, Früherkennung und Unterstützung in konkreten Fällen bei.

Wir sind gerne bereit, entsprechende Adressen und Ansprechpartner zu vermitteln. Die Stellen verfügen über Leitfäden zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen und zum weiteren kooperativen Vorgehen.

Für unsere Einrichtung habe wir im Jahr 2023 ein Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt erarbeitet. Dieses liegt zurzeit zur Prüfung in der Präventionsstelle des Erzbistum Bambergs vor.

Das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen soll alle Kinder entsprechend der Vielfalt des menschlichen Lebens unterschiedslos in die Bildungs- und Erziehungsprozesse einbinden und jedes Kind entsprechend seinen Bedürfnissen individuell fördern. Das pädagogische Personal soll die Kompetenzen der Kinder für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Sinne eines sozialen Miteinanders fördern.

Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen.

Die pädagogischen Fachkräfte informieren die Eltern regelmäßig über den Stand der Lern- und Entwicklungsprozesse ihres Kindes in der Tageseinrichtung. Sie erörtern und beraten mit ihnen wichtige Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. (Art. 11)

Pädagogische Arbeit nach dem Bildungs– und Erziehungsplan (BEP)

Bildungs- und Erziehungsziele

Das Kind gestaltet entsprechend seinem Entwicklungsstand seine Bildung von Anfang an aktiv mit. Das pädagogische Team trägt Sorge, dass die Kinder durch ein anregendes Lernumfeld und durch spezielle Lernangebote Kompetenzen (Basiskompetenzen) erlernen und weiterentwickeln.

Leitziel der pädagogischen Arbeit ist der beziehungsfähige, wertorientierte, hilfsbereite, schöpferische Mensch, der sein Leben verantwortlich gestalten kann. Das pädagogische Team fördert die Kinder individuell und ganzheitlich entsprechend der sozialen, kognitiven, emotionalen und körperlichen Entwicklung. (Quelle: AVBayKiBiG)

Motivationale Kompetenz

Jeder Mensch hat das Grundbedürfnis zu erfahren, dass er etwas kann. Die Kinder wollen selbst bestimmen was sie tun und wie sie es tun. Zusätzlich werden den Kindern altersgemäße Aufgaben gestellt, die sie lösen können. Im Laufe der Zeit lernen sie so, aufgrund der eigenen Kompetenzen schwierige Situationen zu bewältigen.

Kognitive Kompetenz

  • Differenzierte Wahrnehmung
  • Begriffsbildung

Physische Kompetenz

  • Verantwortung für Gesundheit und körperliches Wohlbefinden
  • Grob- und Feinmotorik
  • Regulierung der körperlichen Anspannung

Soziale und Emotionale Kompetenz

Emotionale Wärme, Zuwendung, Einfühlungsvermögen und Verlässlichkeit sind wesentliche Voraussetzungen, damit Bildungs- und Erziehungsprozesse gelingen.

Die Kinder lernen Beziehungen aufzubauen, die durch Sympathie und gegenseitigen Respekt gekennzeichnet sind. Sie lernen die Fähigkeit, sich in andere Personen hineinzuversetzen und somit eine Empathie und Perspektivübernahme zu entwickeln. Die Kinder entwickeln sowohl Kommunikations- als auch Kooperationsfähigkeit. Sie erfahren, dass auch andere Kinder Bedürfnisse haben und dass diese akzeptiert werden müssen.