Kultur der Achtsamkeit
Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt im Erzbistum Bamberg
Kinder vor möglichen Gefahren zu schützen, stellt eine wesentliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe nach §1 SGB VIII dar. Träger der Kindertageseinrichtungen haben die Aufgabe, die gesetzlichen Vorgaben gewissenhaft umzusetzen. Somit hat auch unsere Kindertagesstätte die Pflicht, die konzeptionelle Verankerung zu formulieren und diese durch entsprechende Maßnahmen der Prävention sicher zu stellen.
Die Kinder verbringen viel Zeit in unserer Einrichtung. Das Fachpersonal hat dafür Sorge zu tragen, dass sich diese dort sicher fühlen und so eine gute Vertrauensbasis zu ihren Bezugspersonen entwickeln können.
Wir setzen uns zum Ziel, dass sich die Kinder in unserer Tagesstätte zu sozialfähigen, starken und selbstbewussten Menschen entwickeln können. Damit dies auch möglich wird, ist es unumgänglich, dass die Kinder stets in ihrer Person und ihren Anliegen ernst genommen werden, immer ein offenes Ohr für Fragen und Probleme finden, sowie ihre Meinung frei äußern können. Ebenso achten wir darauf, dass die Kinder jederzeit Wünsche, Bedürfnisse und Befindlichkeiten frei zum Ausdruck bringen können, ohne damit rechnen zu müssen, Ausgrenzung, Sanktion oder Ablehnung zu erfahren.
Durch die klare Formulierung unseres Schutzkonzeptes erlangen alle Beteiligten Sicherheit, da hierdurch der Umgang mit der Thematik transparent festgelegt ist.